E-Commerce

Sind Online Shop-Fertiglösungen rechtlich sicher? Vorsicht bei US-Shoplösungen

Robert Brandl

Von Robert

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Onlineshop recht

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[Update – 29.05.2018]

Wichtiger Hinweis: die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Unsere Informationen beziehen wir aus dem empfehlenswerten Artikel „Rechtliche Stolpersteine bei Onlineshops“ von Martin Rätze (shopbetreiber-blog.de), t3n Ausgabe 21. Der Artikel berücksichtigt des Weiteren die „Verbraucherschutzrichtlinie“ vom 13.6.2014 sowie die seit 1.8.2012 gültige Button-Lösung.

rechtWer einen Online Shop betreibt, muss sich über viele Dinge Gedanken machen. Manche bringen Geld, manche können Geld kosten. Das Risiko einen Shop zu betreiben, der rechtlich nicht sauber aufgesetzt ist, kann im schlimmsten Falle zu einer Abmahnung. Diese kostet in der Regel eine drei-vierstellige Summe. Vorsicht also!

Es gilt natürlich wie so oft: wo kein Kläger, da kein Richter. Bevor man abgemahnt werden kann, muss sich erst ein Wettbewerber oder Verbraucher an den inkorrekt umgesetzten Vorgaben des Online-Shops stören. Deutlich ruhiger schläft man aber, wenn man beachtet, was der Gesetzgeber vorgibt.

In unseren Testberichten haben wir bereits die Funktionen einer Reihe von Online Shops untersucht. Heute wenden wir uns den rechtlichen Aspekten zu. Das ist besonders interessant, da einige der Homepage-Baukästen nicht aus Deutschland stammen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ein Online-Shop-System erfüllen?

Dass zur Grundausstattung einer gewerblichen Website in Deutschland ein Impressum gehört, dürfte den meisten Website-Betreibern klar sein. Dieses muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Auch die Angabe einer Telefonnummer im Impressum ist für Onlinehändler Pflicht.

Außerdem darf auch die Datenschutzbelehrung nicht fehlen, falls Sie Nutzerdaten tracken wie z.B. mit Google Analytics.

Wer Waren oder Dienstleistungen an Endkonsumenten verkauft, muss zudem auf die ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution), eine europäische Plattform zur Streitschlichtung, hinweisen. Dafür bietet sich ebenfalls das Impressum an. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Informationen zur Situation in Österreich und der Schweiz finden Sie übrigens weiter unten.

Was gehört sonst noch dazu?

Preisangaben

PreisWer Waren und Dienstleistungen an Endverbraucher verkauft, muss zwingend den Bruttopreis angeben. Es muss darauf hingewiesen werden, dass in dem Preis die Umsatzsteuer enthalten ist.

Handelt es sich um eine Ware oder Dienstleistung, die in Gewicht, Länge oder Volumen gemessen wird (z.B. Olivenöl, Kabel), muss auch der Grundpreis (z.B. 5 EUR je kg) angegeben werden.

Wenn Versandkosten anfallen, müssen diese ebenfalls ausgewiesen werden. In Deutschland hat sich in Online Shops die Darstellung „inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten“ bewährt. Diese Informationen müssen direkt beim Produkt stehen (siehe Bild rechts).

Hinweise zu Lieferzeiten

Der Verkäufer muss eine Angabe treffen, wie lange ab der Bestellung dauern wird, bis der Artikel geliefert wird. Dabei muss nicht der exakte Tag der Lieferung angegeben werden (das ist i.d.R. auch schwer zu sagen), sondern ein Zeitraum. “Lieferzeit ca. 3 bis 5 Tage” wäre somit eine gültige Bezeichnung laut Rechtsanwalt Martin Rätze. Zu finden muss diese Information auf der Produktseite sein. Falls für unterschiedliche Länder unterschiedliche Lieferzeiten gelten, dann sollte auf eine Übersichtsseite verlinkt werden, wo die entsprechenden Informationen zu finden sind.

Lediglich eine Angabe zur “Versandbereitschaft” (z.B. “sofort lieferfertig”) zu treffen reicht im übrigen nicht aus.

Darstellung des Warenkorbs

Auf der Seite des Warenkorbs muss sowohl der Preis des Produktes zu sehen sein, wie auch die Versandkosten. Die einzelnen Schritte bis zum Abschluss der Bestellung müssen ersichtlich sein, z.B. in Form einer Timeline. Außerdem muss die Aufschrift des Bestell-Buttons deutlich zeigen, dass man die Bestellung abschließt. Es ist nicht in Ordnung diesen z.B. nur mit „Weiter“ zu beschriften.
timeline

Datenabfrage bei Adresseingabe

Bei den Daten, die man jetzt abfragt, darf gemäß dem Datenvermeidungsprinzip die Telefonnummer kein Pflichtfeld sein. Es sei denn, diese ist zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Bestellung unbedingt nötig. Bei der Länderauswahl dürfen nur die Länder auswählbar sein, für welche auch Versandkosten angeben wurden.

Zahlungsarten

paypalPrinzipiell muss ein gängiges Zahlungsmittel ohne zusätzliche Gebühren angeboten werden. Fallen für bestimmte Zahlungsarten zusätzliche Gebühren an (z.B. PayPal), so muss darauf hingewiesen werden. Zum einen auf einer allgemeinen Informationsseite, zum anderen auch im Bestellprozess. Es ist nicht erlaubt, zusätzliche Aufschläge auf bestimmte Zahlungsmittel zu erheben.

Pflichtangaben Bestellseite

Hier muss man dem Verbraucher einen kompletten Überblick über die bestellten Produkte, Versandkosten und eventuelle Zusatzkosten geben. Ebenfalls muss der Gesamtpreis, die Zahlungsart und die Liefer- bzw. Rechnungsanschrift enthalten sein. Laut Martin Rätze muss der Kunde auch darauf hingewiesen werden, wie man seine persönlichen Daten nochmal verändern kann (z.B. wegen eines Eingabefehlers). Falls diese Information fehlt, verlängert sich die Widerrufsfrist und es kann ein Grund für eine Abmahnung gegeben sein.

Hinweis auf das Widerrufsrecht und AGB

Vor Abschluss der Bestellung muss der Verbraucher deutlich auf das Widerrufsrecht und die AGB hingewiesen werden. Der Händler ist verpflichtet ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen (online oder offline). Wenn die beiden Texte nicht vollständig auf der Seite dargestellt werden können (was meistens der Fall ist), müssen die beiden Worte auf die ausführlichen Erklärungen verlinkt werden. Bei der Widerrufsbelehrung ist aber entscheidend, dass sie dem Kunden schriftlich zugesendet wird (z.B. in der Bestellbestätigung per E-Mail). Es ist nicht ausreichend den Text lediglich auf der Website zu haben.

Bestellbestätigung

Eine erfolgte Bestellung muss unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt werden, was in der Regel per E-Mail passiert.

Die „Button-Lösung“

Da Verbraucher immer häufiger Probleme durch Abzock-Firmen und deren Abo-Fallen bekamen, wurde in Deutschland die sogenannte Button-Lösung eingeführt. Wer diesen Anforderungen nicht nachkommt, hat das Problem, dass kein gültiger Kaufvertrag zustande kommt!

Sehen wir uns die Anforderungen im Einzelnen an:

Der Verbraucher muss eindeutig erkennen können, dass die Bestellung eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht. In Ordnung ist zum Beispiel “zahlungspflichtig bestellen” oder auch “kostenpflichtig bestellen“.

Nicht ok ist beispielsweise: “bestellen”, “weiter” oder “Bestellung abschließen”.

zahlungspflichtig bestellen
Abbildung: neue Beschriftung am Beispiel von Jimdo

Diese Beschriftung darf laut Rechtsanwalt Christian Solmecke nicht auf Englisch erfolgen (z.B. “Purchase now”), wenn der restliche Shop in deutscher Sprache eingerichtet ist.

Die Informationspflichten des Website-Betreibers

Laut Shopbetreiber-Blog müssen folgende Informationen oberhalb des Bestell-Buttons „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ dargestellt werden und das unmittelbar vor der Erteilung der Bestellung:

Detailierte Produktbeschreibung, Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen wie Abonnements, der Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatzkosten.

Wie sieht es in Österreich und der Schweiz aus?

Unserer Einschätzung nach sind die gesetzlichen Bestimmungen Österreichs weitgehend mit dem deutschen und übergreifenden europäischen Recht deckungsgleich – im Detail müssten Sie das aber selbst prüfen. In der Schweiz gibt es ein paar Dinge, die sich vom EU-Recht unterscheiden (z.B. das Widerrufsrecht). Genaueres dazu finden Sie im KMU-Portal.

Soweit die Theorie. Doch wie sieht es bei den Shop-Baukästen in der Praxis aus? Erfüllen diese die gesamte Palette an rechtlichen Anforderungen?

Die Online Shops von Jimdo, Webnode, Weebly, und Wix im Rechts-Check

Kriterium Jimdo Wix Weebly Shopify Webnode
Impressum möglich? Standardmäßig vorgesehen Erfüllt Erfüllt Erfüllt Erfüllt
Preisangabe Automatische Einblendung / Grundpreis muss manuell hinzugefügt werden MwSt. manuell hinzufügen in die Produktbeschreibung. Gleiches gilt für den Grundpreis. MwSt. manuell hinzufügen in die Produktbeschreibung. Gleiches gilt für den Grundpreis. Standmäßig fehlt der Hinweis “inkl. MwSt” und es kann auch nur ein MwSt.-Satz verwendet werden. MwSt. automatisch, Hinweis auf Versandkosten muss manuell hinzufügt werden / Grundpreis muss manuell hinzugefügt werden
Hinweis zu Lieferzeiten Berücksichtigt Muss manuell hinzufügt werden Muss manuell hinzufügt werden Muss manuell hinzufügt werden Muss manuell im Produkttext ergänzt werden, mehr Infos.
Darstellung Warenkorb Erfüllt Erfüllt Erfüllt Erfüllt Schritte bis zum Bestellabschluss nicht im Detail ersichtlich
Adresseingabe Erfüllt Erfüllt Erfüllt Erfüllt Grundsätzlich erfüllt (siehe sonstige Hinweise)
Hinweis Zahlungsarten Bei Nachname-Versand wird auf extra Gebühr hingewiesen Gebühren für bestimmte Bezahlarten nicht vorgesehen Gebühren für bestimmte Bezahlarten nicht vorgesehen Gebühren für bestimmte Bezahlarten nicht vorgesehen Erfüllt
Pflichtangaben Bestellseite Erfüllt Erfüllt Erfüllt, allerdings kein Hinweis wie man seine Angaben korrigieren kann Alle Eingaben könnnen überprüft und korrigiert werden Erfüllt, allerdings kein Hinweis wie man seine Angaben korrigieren kann
Hinweis auf AGB und Widerrufsrecht Erfüllt, Muster-Widerrufsformular wird angeboten. Die Widerrufs-belehrung wird in der Bestellbestätigung mitgeschickt. Ja, man muss den AGBs, der Datenschutzerklärung sowie der Widerrufsbelehrung zustimmen indem man die Checkbox markiert Es gibt keine Checkbox für AGBs oder Widerrufsbelehrung, die man vom Käufer bestätigen lassen kann. Erfüllt. Datenschutzrichtlinie,
Rückerstattungsregelung,
Nutzungsbedingungen werden im Bestellprozess angezeigt.
Hinweis auf AGB gibt es, Webnode gibt hier Tipps wie man das Widerrufsrecht am besten berücksichtigt. Es ist ratsam die Widerrufsbelehrung zusätzlich per Bestellbestätigung zu versenden.
Bestell-bestätigung Ja, individuell anpassbar Ja, die Bestätigung ist allerdings nicht anpassbar. Via Paypal, Authorize.net oder Stripe Ja, individuell anpassbar. Muss aber komplett übersetzt werden. Ja, individuell anpassbar
Button-Lösung berücksichtigt? Ja, detaillierte Infos gibt es hier. Verwendet die Bezeichnung “Zahlungspflichtig bestellen“ Verwendet die Beschriftung “jetzt zahlen” (Paypal). Andere Zahloptionen nicht getestet. Bestell-Button kann angepasst werden Bestell-Button kann manuell angepasst werden. Standardbeschriftung ist “Zahlungspflichtig Bestellen”.
Sonstige Hinweise Keine Keine Prinzipiell in Ordnung, aber viele Infos müssen manuell hinzugefügt werden. Für Einsteiger ungeeignet, da Programmierkenntnisse für die Anpassung benötigt werden. Länder können nicht entfernt werden. D.h. als Shopbetreiber muss man praktisch in alle Welt liefern.
Bewertung Erfüllt die Voraussetzungen für Deutschland Kann für den Einsatz in Deutschland angepasst werden Kann für den Einsatz in Deutschland angepasst werden Ohne Anpassungen nicht geeignet für Deutschland. Kann für den Einsatz in Deutschland konfiguriert werden, allerdings mit Ausnahme der Warenkorbdarstellung.
Testbericht Jimdo Testbericht Wix Testbericht Weebly Testbericht Shopify Testbericht Webnode Testbericht
Anbieter Jimdo Homepage Wix Homepage Weebly Homepage Shopify Homepage Webnode Homepage

Farbcodes
Grün: aus unserer Sicht ist der Online Shop zu empfehlen

Gelb: Empfehlung mit Einschränkung, ein Anwalt sollte den Einzelfall prüfen

Rot: wir raten davon ab den Online Shop in Deutschland einzusetzen

Hinweis: Unsere Einschätzung zum Webshop der 1&1 MyWebsite (MyShop) finden Sie im Testbericht.

Fazit

Insgesamt erfüllt mit Jimdo nur ein einziger Online Shop komplett alle gesetzlichen Vorgaben (inkl. Button-Lösung, Kleinunternehmerregelung und integriertem Widerrufs-Formular). Die Hamburger Firma passt den Shop sogar proaktiv an, so dass er den gesetzlichen Anfordungen entspricht.

Vorsicht ist vor allem bei Homepage-Baukästen aus den USA geboten. Ohne Anpassungen ist bei Weebly und Wix keine 100%-ige Rechtssicherheit gewährleistet.

Dass sich die meisten Homepage-Baukästen aus den USA nicht mit der deutschen Rechtslage beschäftigen, überrascht nicht sonderlich. Der tschechische Anbieter Webnode bietet immerhin eine deutsche Sprachversion an. Nach aktuellem Stand können wir nur mit Einschränkungen zum Einsatz in Deutschland raten – die Warenkorbdarstellung halten wir nicht für gesetzeskonform. Ob dies Grund für eine Abmahnung sein könnte, vermögen wir nicht zu beurteilen.

Falls einer der Betreiber noch nachzieht, werden wir die Änderungen schnellstmöglich aktualisieren.

Gibt es noch weitere Baukastenlösungen, die Sie interessieren, hier aber nicht auftauchen? Schreiben Sie einfach einen Kommentar!
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Wir empfehlen den Artikel „Rechtliche Stolpersteine bei Onlineshops“ sowie wie die “Artikelreihe zum neuen Verbraucherrecht” von Martin Rätze (Shopbetreiber Blog), erschienen in t3n, Ausgabe 21.

Unser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und wurde auch nicht von einem Rechtsanwalt überprüft.

 

Images: © Sunroots – Fotolia.com, Janine Wittig / photocase.de

Robert Brandl

Gründer und Geschäftsführer

Servus, ich bin der Gründer von Tooltester! Ursprünglich aus München startete ich mein Berufsleben als Projektmanager in einer digitalen Marketingagentur in Frankfurt, wo ich immer derjenige war, der neue Web-Tools testete. Glücklicherweise konnte ich dieses Hobby im Jahre 2010 in meinen Beruf verwandeln. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Sie finden mich auch auf LinkedIn.

Mehr über uns

Wir aktualisieren unsere Artikel

29.05.2018: Bei Wix gibt es nun Checkboxen, die der Besucher bestätigen muss für AGBs etc.
09.10.2017: Updates bei Wix, der Shop kann nun mit Anpassungen in Deutschland verwendet werden.
23.06.2016: Anpassung Wix. Nur Netto-Preise möglich
05.02.2016: Weebly wurde für den Einsatz in Deutschland angepasst.
10.08.2015: Webs.com in der Tabelle durch Shopify ersetzt.
27.03.2015: Info zur Erfüllung der Grundpreisangabe hinzugefügt 
25.6.2014: Die Widerrufsbelehrung muss dem Kunden schriftlich zugehen, den Text lediglich auf der Website zu haben, reicht nicht.
26.5.2014: Ergänzungen zur Verbraucherrechtlinie hinzugefügt.
1.4.2014: 1&1 wurde aus dem Vergleich gestrichen, da der Online Shop nur noch auf PayPal ausgelegt ist. Dafür finden Sie nun die Ergebnisse von Wix.com in der Tabelle.
14.11.2013: Aktualisierung von Weeblys neuem Online Shop
7.11.2013: Webnode bietet jetzt auch eine Checkbox zur Bestätigung der AGBs an.
18.11.2010: Der 1&1 Support empfiehlt die Widerrufsbelehrung in den AGBs unterzubringen. Wie das rechtlich zu beurteilen ist, kann ich leider nicht sagen - als ideale Lösung sehe ich das jedoch nicht an.

Hinter den Kulissen dieses Artikels.

Dieser Artikel wurde von unserem Expert:innenteam geschrieben und folgt einem genauen Verfahren..

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