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In unserem Tooltester Alltag bekommen wir häufig E-Mails und Kommentare von User:innen, die gerade dabei sind, sich eine eigene Website zu erstellen. Geht es um die Themen Impressum und Datenschutzerklärung, herrscht dann häufig vor allem eines: Verunsicherung.
Brauche ich das? Wofür ist das überhaupt gut und wie erstelle ich sowas? Diese Zweifel sind mehr als verständlich, denn seien wir mal ehrlich – über solche Rechtsthemen wissen wir „Normalos“ meist nicht ganz so gut Bescheid.
Zwar gibt es von den Website-Baukasten-Anbietern wie Jimdo und IONOS teilweise ein wenig Hilfestellung, am Ende bleiben dann aber doch häufig Fragen offen. Vor allem bei ausländischen Anbietern wie Wix und Webnode.
Bringen wir im Folgenden also ein bisschen Licht ins Paragrafen-Dunkel des Website-Erstellungs-Dschungels und schauen, was Sie alles beachten sollten, wenn Sie Ihre Website rechtskonform gestalten wollen und wo Sie Hilfe bekommen.
Anmerkung: Die folgenden Informationen beruhen auf eigenen Recherchen und Erfahrungen zum Thema Impressum und Datenschutz. Wir sind aber keine Rechtsanwälte. Wenn Sie sich 100 % sicher sein möchten, dass Ihre Website rechtskonform ist, sollten Sie sich bei einer entsprechenden Rechtskanzlei (ansässig z.B. im IT – oder Medien- und Urheberrecht) informieren oder die Hilfe eines sonstigen juristischen Services in Anspruch nehmen. Weitere Informationen und Anleitungen zum Thema bekommen Sie z. B. online auf den Webseiten der IHK und juristischen Online-Services wie Iubenda oder eRecht24.de.
Was ist ein Impressum?
„Das Impressum ist […] eine Art Visitenkarte. Derjenige, der die Seite nutzt, soll die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich ein Bild über das Unternehmen oder die Person, die hinter der Internetseite steht, machen, sie kontaktieren und nötigenfalls auch rechtliche Ansprüche gegen sie durchsetzen können.“ (BMJ Verbraucherportal)
Kurz gesagt, ist das Impressum also eine offizielle Kontaktmöglichkeit für Ihre User:innen, sodass diese Sie im „Ernstfall“ erreichen können.
Sie wissen nicht, was genau das alles für Sie als Homepage-Betreiber:in bedeutet? Keine Sorge! Wir erklären Ihnen nun ausführlicher, wofür ein Impressum noch da ist und wer alles eines braucht.
Ein Impressum muss auf jeder kommerziellen, nicht rein privaten Website vorhanden sein. Sie haben keine kommerzielle Website, denken Sie? Hmmm, eventuell täuschen Sie sich da.
Denn es reicht bereits, wenn man z.B. Google Adsense Werbung auf der eigenen Website oder dem Blog verwendet, damit diese als kommerziell angesehen wird. Hat man kein Impressum, dann kann einen beispielsweise die Konkurrenz abmahnen und das wird schnell teuer. Versuchen wir also, Ihnen diese schmerzhafte Erfahrung zu ersparen und schauen, was alles ins Impressum rein muss.
Hinweis: dieser Artikel bezieht sich auf Deutschland. Aber auch in der Schweiz und Österreich bestehen ähnliche Regeln. Hier gibt es allgemeine Infos zum Schweizer Website-Impressumsrecht und hier finden Sie einen Impressumsgenerator für die Schweiz. Die Impressumspflicht auf österreichischen Internetseiten wird hier näher beschrieben.
Was muss ein Impressum alles enthalten?
Es gibt einige Daten, die auf jeden Fall im Impressum Ihrer Website hinterlegt werden müssen:
- Vorname und Nachname des Website-Betreibenden
- Anschrift des Website-Betreibenden
- Kontaktmöglichkeit wie E-Mail-Adresse und/ oder Telefonnummer
Betreiben Sie eine kommerzielle Website, sind Sie außerdem zur Angabe dieser Daten verpflichtet:
- USt-IdNr.
- Rechtliche Unternehmensform (z.B. GmbH, GbR etc.)
- Verantwortliche Person für die Inhalte der Website
Für bestimmte Branchen kann es noch weitere verpflichtende Angaben geben.
Hinweis: Weitere Infos dazu, was Sie bei der Erstellung eines Online-Shops zusätzlich beachten müssen, finden Sie auch in diesem Artikel.
Darüber hinaus, können Sie Ihrem Impressum auch noch zusätzliche freiwillige Angaben, wie z.B. einen Pressekontakt oder eine Anschrift für Postsendungen hinzufügen.
So, oder so ähnlich, kann ein Impressum dann schlussendlich aussehen:
Ein Teil des Tooltester Impressum
Kommen wir nun zum zweiten „Angstgegner“, der Datenschutzerklärung.
Was ist eine Datenschutzerklärung?
„Eine Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung von Informationen und Daten durch eine Organisation. Dazu gehören vor allem personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse. Die Datenschutzerklärung ist abzugrenzen von der Einwilligung im Datenschutz.“ (eRecht-24.de)
Sie denken, Sie verarbeiten keine personenbezogenen Daten? Ich möchte nicht unhöflich klingen, aber sehr wahrscheinlich liegen Sie damit falsch. Denn eine Verarbeitung personenbezogener Daten findet schon dann statt, wenn User:innen mit ihrer IP-Adresse Ihre Website besuchen, also eigentlich immer! ;-).
Mit Einführung der überarbeiteten Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) durch die Europäische Union im Jahr 2018, hat eine ordentlich aufgesetzte Datenschutzerklärung für Webseiten-Betreiber in Deutschland und anderen europäischen Ländern noch ein mal an Wichtigkeit gewonnen.
Denn seitdem sind neben gewerblichen Institutionen auch ausdrücklich Privatpersonen dazu angeleitet, transparent offenzulegen, wie personenbezogene Daten auf ihrer Website verarbeitet werden. Geschieht das nicht, kann es Abmahnungen und in der Konsequenz, teure Bußgelder hageln.
In der Vergangenheit meinten wohl viele Website-Betreiber:innen, sich aufgrund einer „individuell interpretierbaren“ Formulierung innerhalb des Telemediengesetzes in einer Art rechtlichen Grauzone zu bewegen und statteten ihren Internetauftritt deshalb nicht mit einer Datenschutzerklärung aus.
Wenn Sie Ärger vermeiden möchten, sollten Sie das dieser Tage besser nicht mehr tun. Aber keine Panik – wir erklären Ihnen, was Sie beachten müssen.
Was muss eine Datenschutzerklärung enthalten?
Genau wie beim Impressum muss auch in der Datenschutzerklärung die Eigentümerin/ der Eigentümer der Website angegeben werden. Darüber hinaus müssen Sie erklären, welche Daten wie erhoben werden.
Eine weitere goldene Regel ist zudem, dass der Zweck angegeben werden muss, d.h. Sie sind dazu verpflichtet offenzulegen, wozu die Daten der Nutzer:innen verwendet werden. Wichtig ist zusätzlich auch das „Warum?“, also auf welcher (rechtlichen) Grundlage Sie diese Daten sammeln.
Nun alle Punkte hier aufzuführen, wäre etwas viel des Guten, aber ich denke der Kern der Sache wird deutlich. Außerdem müssen Sie glücklicherweise die Datenschutzerklärung nicht selber verfassen, sondern können einen Rechtstextgenerator verwenden (später mehr hierzu).
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz bekommen Sie beispielsweise beim Rechtsportal eRecht24.de oder datenschutz.org.
Aus technischer Sicht ist es wichtig, dass die Datenschutzerklärung einfach zu erreichen ist. Am besten fügen Sie sie, genau wie das Impressum, der Navigation oder der Fußzeile Ihrer Website hinzu. Als Bezeichnung der Verlinkung sollte „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ verwendet werden.
Fußzeile mit Impressum und Datenschutzerklärung auf Tooltester.com
Ein weiteres nicht unwesentliches Thema, welches wir im Rahmen dieses Artikels nicht genauer erläutern, ist das Thema Cookie-Richtlinien. Sie sind dazu verpflichtet, diese in Ihre Datenschutzerklärung einzubauen, sofern Sie Cookies auf Ihrer Website verwenden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Wie komme ich an ein Impressum und eine Datenschutzerklärung für meine Website?
Das war jetzt erst mal viel Information und Sie haben vielleicht schon ein wenig Kopfschmerzen. Eventuell sind Sie auch etwas besorgt, wie Sie das mit dem Impressum und dem Datenschutz für Ihre Website alles korrekt angehen sollen. Aber keine Sorge, zum Glück gibt es ein paar Mittel und Wege – Sie sind nicht komplett auf sich allein gestellt.
Option 1: Am einfachsten ist es, wenn der Website-Baukasten, den Sie verwenden, schon gleich eine integrierte Lösung für die Erstellung von Rechtstexten hat, wie es z.B. bei Jimdo der Fall ist.
Option 2: Das bringt uns zur nächsten Option, mit der Sie an die entsprechenden Rechtstexte kommen, die wir weiter oben bereits kurz angesprochen habe – sog. Rechtstextgeneratoren. Diese finden Sie vielfach kostenlos im Internet. Es gibt auch einige gute kostenpflichtige Tools. Ein paar davon stellen wir Ihnen in diesem Artikel noch vor.
Option 3: Zu guter Letzt können Sie den Service eines speziell auf rechtssichere Websites ausgelegten Unternehmens oder einer Kanzlei in Anspruch nehmen, die die Rechtstexte individuell für Sie verfasst.
Wir erklären Ihnen jetzt, welche unserer favorisierten Website-Baukästen die DSGVO-Richtlinien der EU berücksichtigen und wie Sie dort ein Impressum und eine Datenschutzerklärung am einfachsten einbauen können.
Website-Baukästen, die EU-Richtlinien beachten
Es gibt ein paar Website-Baukästen, die sich besonders gut eignen, wenn Sie Ihre Website nach geltendem EU-Recht erstellen möchten. Sei es dank integrierter Rechtstextgeneratoren und/ oder weil die Server der jeweiligen Website-Baukasten-Anbieter in der EU liegen und Ihre Daten folglich nach EU-Recht verarbeitet werden.
Impressum und Datenschutzerklärung bei Jimdo
Abmahnsichere Rechtstexte dank integriertem Rechtstexte-Manager
Jimdo achtet bei seinem Website-Baukasten besonders darauf, dass EU-Richtlinien im Sinne der DSGVO eingehalten werden. Das Hosting von User-Daten findet in der EU (auch in Deutschland statt) und es wird User:innen sehr einfach gemacht, Rechtstexte, wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung auf der eigenen Website zu integrieren.
Wenn Sie mit Jimdos intelligentem Website-Baukasten eine Website erstellen, generiert dieser die entsprechenden Unter-Seiten direkt mit. Sie müssen dort dann nur noch die passenden Texte einpflegen. Das klappt bereits mit dem gratis Tarif.
Mit dem Grow Legal Abonnement (Kostenpunkt $-/Monat) bekommen Sie zusätzlich einen integrierten Rechtstexte-Manager. Dieser erstellt die benötigten abmahnsicheren und DSGVO-konformen Rechtstexte (Impressum und Datenschutzerklärung) für Sie. Das Beste: auch Updates erfolgen automatisch, sodass Sie sich nicht selbst damit herumschlagen müssen. Zudem sind die Texte durch Trusted Shops abgesichert.
Haben Sie einen der Bezahltarife ab dem Tarif Grow Legal aufwärts, finden Sie den Rechtstexte-Manager im Dashboard Ihrer Website.
Option zur Nutzung des Jimdo Rechtstexte-Manager
In den folgenden Schritten brauchen Sie für die Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung dann lediglich ein paar Fragen beantworten. Zusätzlich müssen Sie ein paar Informationen, wie Angaben zum Betreiber der Website oder die Firmenadresse, anzugeben.
Auf Grundlage Ihrer Angaben werden die Rechtstexte dann automatisch für Sie generiert. Sobald Sie Ihre Website veröffentlichen, können Sie die Rechtstexte einsehen. Eventuell müssen Sie, je nachdem, ob und was für ein Business Sie betreiben, noch weitere Angaben ergänzen
Auch eine Unterseite für die Cookie-Richtlinien wird direkt automatisch für Sie in die Fußzeile mit eingebaut.
Im veröffentlichten Modus, erscheint außerdem ein Pop-up mit der Cookie-Richtlinie auf Ihrer Website, dem Ihre Website-Besucher:innen zustimmen können.
In diesem Artikel von Jimdo finden Sie noch zusätzlich ausführliche Informationen dazu, wie Sie Ihre Jimdo Website DSGVO-konform gestalten können.
Datenschutzerklärung und Impressum bei Webnode
Um die DSGVO-Konformität zu gewährleisten, ist es u.a. wichtig, einen Provider auszuwählen, der alle Nutzerdaten auf Servern in der Europäischen Union hostet. Bei Webnode ist das der Fall. Der tschechische Anbieter hat dafür gesorgt, dass die Datenverarbeitung der aktuellen Datenschutzgrundverordnung entspricht.
Hilfe-Artikel, wie Sie Ihre Website rechtssicher gestalten können, bietet Webnode leider nicht an. Ich hoffe aber, dass dieser Artikel Ihnen genug Unterstützung dabei liefern wird 🙂
Um an die passenden Rechtstexte zu kommen, können Sie einen Generator aus dem Internet verwenden, eine Webnode-eigene Lösung gibt es leider nicht.
Sobald Sie Ihre Rechtstexte für Impressum und Datenschutzerklärung zur Hand haben, können Sie diese ganz einfach auf Ihrer Webnode Website einbauen.
Dafür legen Sie einfach eine neue Seite an und verlinken diese auf Ihrer Homepage.
Die Verlinkung können Sie über diese Option vornehmen:
Impressum und Datenschutzerklärung bei Webador
Bei Webador handelt sich um einen Anbieter aus den Niederlanden, der sein Produkt auch für den deutschen Markt angepasst hat. Dementsprechend hat Webador auch darauf geachtet, dass User:innen eine rechtskonforme Website bauen können.
Webador erklären auf ihrer Homepage, dass sie die nötigen Schritte eingeleitet haben, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die EU-DSGVO-Richtlinien eingehalten werden.
Die Server von Webador liegen in den Niederlanden, womit die Datenverarbeitung unter die DSGVO-Richtlinien der EU fällt.
Einen eingebauten Rechtstextegenerator gibt es auch bei Webador nicht. Sie können abermals einen Generator aus dem Netz verwenden und fügen Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung, genau wie bei Webnode, einfach in die Fußzeile ein oder implementieren diese in Ihr Website-Menü.
Tipps dazu, wie Sie an die Texte kommen, stellt Webador im eigenen Support-Center zur Verfügung.
Impressum und Datenschutzerklärung bei IONOS MyWebsite
IONOS hostet die Daten für seine deutschen Kund:innen innerhalb Deutschlands. So können Sie auch hier sicher sein, dass personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Richtlinien verarbeitet werden und Sie sich mit dem Hosting Ihrer Website in einem rechtskonformen Rahmen bewegen.
Was außerdem nennenswert ist: IONOS legt transparent offen, welche personenbezogenen Daten standardmäßig verarbeitet werden, wenn Useri:innen Ihre IONOS Website besuchen. Diese Informationen sind hilfreich für Sie als Website-Ersteller:in, denn so können Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.
Abgesehen davon, bietet IONOS Anwendungen an, mit der Sie Userdaten einholen können, etwa Webanalyse-Tools. Diese berücksichtigen von vornherein geltendes EU-Recht, sodass Sie sich hierum keine Sorgen machen brauchen.
Einen integrierten Generator, wie Jimdo ihn hat, gibt es auch bei IONOS MyWebsite nicht. Hier müssten Sie also auf einen Rechtstextegenerator aus dem Netz zurückgreifen.
Der Anbieter bietet jedoch ein paar Hilfestellungen, damit Sie Ihre IONOS Website entsprechend der Datenschutzgrundverordnung editieren können. Für IONOS Kunden gib es eine Checkliste, in der aufgeführt wird, was Sie alles beachten müssen. Wirklich sehr hilfreich!
Einbauen können Sie Impressum und Datenschutz ganz einfach, indem Sie Unterseiten mit den Rechtstexten erstellen und diese auf Ihrer Homepage in der Navigation oder Fußzeile verlinken.
Rechtskonformität bei US-Website-Baukästen wie Wix und Squarespace
Das Problem bei US-Providern wie Wix oder Squarespace ist, dass diese personenbezogene Daten von Besuchern an verschiedene Server-Standorte auf der ganzen Welt übertragen, einschließlich der Vereinigten Staaten und somit auch außerhalb der EU.
Der Haken an der Sache: Das sog. Privacy Shield-Abkommen, welches es legal machte, personenbezogene Daten unter bestimmten Umständen auch in die USA zu übertragen und sie dort zu hosten, wurde 2020 vom obersten Europäischen Gerichtshof gekippt. Das bedeutet zunächst einmal „nur“, dass, sollten trotzdem Nutzer-Daten auf Server in den USA übermittelt werden, dieser Vorgang nicht mehr auf das Privacy Shield-Abkommen gestützt werden kann. Damit kann es dann theoretisch Abmahnungen geben.
Wer es 100% genau nimmt, sollte deshalb vielleicht besser Abstand von US-Anbietern nehmen. Da uns aber noch kein einziger Fall bekannt ist, bei dem es konkrete Abmahnungen gab (trotz z.B. hunderttausender Wix User), sind wir der Ansicht, dass das Risiko überschaubar ist.
Abgesehen davon können Sie, wenn Sie mit Wix oder Squarespace eine Website erstellen, diese aber geltendem EU-Recht anpassen. Allerdings müssen Sie hierfür selber etwas mehr Hand anlegen und alles manuell editieren.
Mit den erläuterten Rechtstextgeneratoren können Sie jedoch relativ einfach ein Impressum und eine Datenschutzerklärung erstellen und diese problemlos, wie bei Webnode und Co., auf Ihrer Website einbauen.
Wix stellt seinen User:innen einen Leitfaden bereit und erklärt, wie Sie die eigene Website eigenständig den DSGVO-Richtlinien anpassen können, auch, wie Sie eine Datenschutzerklärung erstellen und diese einbetten.
Squarespace unterstützt seine User:innen ebenfalls mit passenden Hilfsmaterialien.
Website-Impressum und Datenschutzerklärung erstellen per Generator
Wie bereits erwähnt, haben Sie die Option mithilfe eines Rechtstextgenerators an die Texte für Ihre Website zu kommen. Es gibt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Tools.
Wir zeigen Ihnen jetzt, wie Sie mit einem kostenlosen Impressumsgenerator von eRecht24 ein Impressum für Websites nach deutschem Recht erstellen können. Anzumerken ist, dass eRecht24 keine Haftung für das Impressum übernimmt.
1. Als Erstes besuchen Sie e-recht24.de und klicken dort auf den Impressum-Generator.
2. Anschließend wählen Sie aus, ob Sie eigene Rechtstexte oder einen Mustertext verwenden wollen. Sie werden weiterhin gefragt, ob Sie das Impressum für einen Online-Shop erstellen.
3. Wählen Sie im folgenden Schritt den gratis Generator und fügen Sie Informationen über Ihre Person wie Name, Telefon und E-Mail-Adressen hinzu.
4. Nachdem Sie auf weiter geklickt haben, müssen Sie nun angeben, ob Sie in einem Register sind und was Ihre Umsatzsteuer-ID und Wirtschaftsidentifikationsnummer sind (falls vorhanden).
Sollten Sie nicht genau wissen, was diese bedeuten, gibt es diese zwei Artikel die Ihnen weiterhelfen:
Umsatzsteuer Identifikationsnummer
Wirtschafts-Identifikationsnummer
5. Danach werden Sie darum gebeten, anzugeben, ob Sie journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote auf Ihrer Website haben.
6. Anschließend müssen Sie Ihre Berufsbezeichnung angeben und können, falls nötig, eine behördliche Zulassung hinzufügen. Betreiben Sie ein Unternehmen mit Endverbrauchern, müssen Sie anschließend der Einbindung eines Hinweises zur EU-Streitlichtung zustimmen. Sie können in einem der nächsten Schritte auch Updates für Ihre Rechtstexte und eine rechtliche Absicherung auswählen, allerdings ist dies kostenpflichtig.
7. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Naturgemäß könnte das schnell zu einer kostenpflichtigen Zweitberatung führen 🙂
9. Zu guter Letzt, müssen Sie nur noch zustimmen, dass eRecht24 keine Haftung für das Impressum übernimmt.
10. Ihr Impressum ist fertig und Sie können es sich kostenlos per E-Mail zusenden lassen.
Das fertige Impressum können Sie nun auf Ihrer Website einbauen, entweder per Copy-and-paste oder per HTML Widget (dazu einfach den Quellcode verwenden, den eRecht24 generiert hat). Vorher sollten Sie aber noch mal alles auf seine Richtigkeit überprüfen.
Nach demselben Verfahren können Sie sich auch eine Datenschutzerklärung erstellen.
Datenschutzerklärung erstellen mit dem Rechtstextgenerator von Iubenda
Iubenda Rechtstextgenerator
Der Compliance-Service Iubenda z.B. bietet mit dem Basic Tarif einen kostenlosen Generator für die Erstellung von Datenschutzerklärungen an. An dieser Stelle aber der Hinweis, dass damit ein paar Einschränkungen einhergehen. Sie können nur eine einzige Erklärung anlegen und haben eine Iubenda Werbung in Ihrer Datenschutzerklärung.
Auch können Sie beispielsweise keine Datenschutzerklärung in mehreren Sprachen oder einen Text für Cookie-Richtlinien erstellen. Dafür wurden die Texte aber von Anwälten erstellt und werden automatisch für Sie aktualisiert, was einer der großen Vorteile eines solchen Services ist. Denn so müssen Sie sich nicht selbst um diese Dinge kümmern.
Mit den Bezahlpaketen (ab 27€ im Jahr pro Website/App und pro Sprache) stehen Ihnen dann noch weitere Optionen zur Verfügung, wie etwa eine unbegrenzte Anzahl an Datenschutzerklärungen oder die Möglichkeit, benutzerdefinierte Texte hinzuzufügen. Mit dem höchsten Abonnement (Ultra) können Sie sich auch Ihre AGB generieren lassen, was hilfreich sein kann, falls Sie einen Online-Shop betreiben.
Die Handhabung des Tools ist recht einfach und selbsterklärend. Sie beginnen mit der Erstellung Ihrer Erklärung, indem Sie einfach auf „Generator starten“ klicken.
Anschließend legen Sie fest, für welches Medium (Website, App oder Facebook App) Sie die Datenschutzerklärung brauchen und müssen dann alle Dienste hinzufügen, die Sie in Verbindung mit Ihrer Website nutzen (z.B. Google Analytics oder einen Newsletter Service wie Mailchimp).
Sie können außerdem einstellen, ob Sie die Erklärung für Nutzer:innen weltweit oder spezifisch für Nutzer:innen aus der EU anwenden wollen.
Was sehr praktisch ist, ist, dass Sie Ihre Website automatisch nach Diensten scannen können, und diese Ihnen anschließend aufgelistet werden. Damit müssen Sie sie nicht alle manuell hinzufügen.
Spätestens hier kommen Sie evtl. mit einer Einschränkung des kostenlosen Tarifs in Berührung: darin sind nämlich nicht alle Dienste enthalten. Für viele der etwas spezielleren Anbieter muss man einen Bezahltarif buchen.
Sie bekommen in diesem Prozess sehr praktische Hinweistexte dazu, welche Einstellungen für die Dienste Sie am besten tätigen sollten und worauf Sie beim Anlegen der Informationen idealerweise noch achten.
Als Nächstes geben Sie die verantwortliche Person der Website an. Diese Info können Sie individuell für die einzelnen Sprachen anpassen, sollten Sie eine mehrsprachige Seite betreiben.
Im folgenden Schritt haben Sie Ihre Datenschutzerklärung dann schon erstellt und bekommen einen HTML-Code, den Sie auf Ihrer Website einbetten können.
Sie sehen alle Dienste und Informationen, die Sie in den vorherigen Schritten hinzugefügt haben. Die Texte sind automatisch für Sie generiert worden und Sie sehen diese, sobald Sie die Erklärung in Ihre Website einbetten.
Am besten checken Sie am Ende noch einmal, ob die Texte in Ihrer Datenschutzerklärung soweit alle richtig aussehen.
Eine Rechtskanzlei oder einen juristischen Online-Service beauftragen
Als finale Alternative gibt es noch die Möglichkeit, einen Online-Rechtsservice oder eine örtliche Rechtskanzlei zu beauftragen. Das ist vermutlich die gründlichste Lösung, allerdings sicherlich auch die kostenintensivste. Dafür können Sie sich aber individuell von auf Internetrecht spezialisierten Anwälten beraten und überprüfen lassen, ob Ihre Website rechtskonform gestaltet ist.
Services, die Sie hier in Anspruch nehmen können, sind z.B. ARAG, Trusted Shops (falls Sie einen Online-Shop betreiben) oder eRecht24 (diese Angebote wurden nicht von uns getestet).
Ich hoffe, dieser Artikel war hilfreich für Sie und Sie haben einen guten Überblick zu den Themen Impressum und Datenschutz bekommen. 🙂
Falls Sie noch Fragen haben, hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar!
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